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Beleganforderung und Adressermittlung

Im nächsten Schritt wird nun der Zahlungsbeleg mit der Unterschrift des Karteninhabers angefordert, um bei der kontoführenden Bank des Käufers das Recht nachzuweisen, die Adressdaten des Karteninhabers abzufragen.





In den meisten Fällen ist dazu ein Brief oder ein Fax erforderlich, das an die Filiale gesendet wird, die über den Beleg verfügt. Bei Händlern ohne Filialen oder mit zentraler Beleglagerung kann das Anschreiben entfallen und der Beleg sofort aus dem Beleglager herausgesucht werden.

Bei der Beleganforderung und der Adressermittlung lassen sich manuelle Arbeitsschritte nicht vermeiden: Der Beleg muss gesucht, kopiert und dem Bankanschreiben beigelegt werden. Die Antwort der Bank oder eines kommerziellen Adressauskunftdienstes, d.h. die Adresse, muss in bc:pos erfasst werden.

Alle anderen Schritte führt bc:pos jedoch automatisch durch, so werden z.B. Fristen überwacht und bei Überschreiten der Fristen weitere Maßnahmen ergriffen. Wird kein Beleg gefunden, werden die dazugehörenden Rücklastschriften in einen entsprechenden Endstatus gesetzt, aus dem hervorgeht, dass keine weitere Verarbeitung möglich ist und aus welchem Grund (für die statistische Auswertung). Wird die Wartezeit auf eine Antwort der Bank überschritten, kann ein erneutes Anschreiben an die Bank erstellt werden.

In der Regel verlangen die Banken Gebühren für die Adressermittlung, diese können als Fremdgebühren in bc:pos für alle in bc:pos erfassten Banken administriert und dann automatisch dem Gesamtbetrag der jeweiligen Rücklastschrift zugeordnet werden.

 

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Letzte Aktualisierung: 06-04-2010